FOKUS e.V. unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche in Krisensituationen. Gemäß den individuellen Problemlagen bieten wir flexible Formen der ambulanten Hilfen nach dem SGB VIII an.
Durch zielorientiertes Arbeiten möchten wir Ressourcen in den Familien fördern und den familiären Rahmen sowie die Selbstverantwortung der Familien stärken.
SGB VIII (Sozialgesetzbuch)
Familienhilfe § 31 SGB VIII
FOKUS e.V. begleitet und unterstützt Familien und Kinder/Jugendliche mit individuellen und/oder familiären Schwierigkeiten auf dem Weg, das eigene Leben wieder selbstverantwortlich zu führen. Durch zielorientiertes Arbeiten sollen sowohl eigene Fähigkeiten und Ressourcen wieder bewusst gemacht als auch Ressourcen des sozialen Umfeldes einbezogen werden.
Thematische Bereiche können u. a. sein: Schulschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Kommunikationsstörungen, familiäre Konflikte, Abhängigkeitsproblematiken …
Spezialangebot: Sozialpädagogisches Clearing nach § 31 SGB VIII
Das Angebot richtet sich an Familien, in denen eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird, in denen vielschichtige Problemlagen, unklare Verantwortlichkeiten oder schwierige Familienkonstellationen bestehen oder bei denen eine Klärung des weiteren Handlungsbedarfes stattfinden soll. Ziele sind dabei u. a.:
- Kurzfristige, lösungsorientierte und zielgerichtete Klärung hinsichtlich einer vorher in einem Hilfeplan festgelegten konkreten, kontrollierbaren Fragestellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
- Mögliche Fragestellungen können u. a. sein:
- Welches Problem besteht in einer bisher nicht bekannten Familie?
- Über welche Ressourcen verfügt die Familie?
- Kann das Umfeld mit in die Lösung einbezogen werden?
- Wo bestehen Gefährdungen?
- Ist die Familie zur Zusammenarbeit mit dem JA bereit?
- Welche Themen sind zu klären?
- Welche Hilfemaßnahmen sind zu ergreifen?
- Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
- Wie muss eine laufende Maßnahme verändert werden?
- Zielgruppen sind:
- Familien in undurchsichtigen Familienverhältnissen
- Familien, in denen eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird
- Familien, in denen vielschichtige Problemlagen, unklare Verantwortlichkeiten oder besondere Familienkonstellationen bestehen, die die Konkretisierung des Hilfebedarfs erschweren
- Familien, in denen unklare Gefährdungsmomente sichtbar sind oder vermutet werden
- Familien, in denen eine Klärung bzgl. der derzeitigen bzw. der weiteren Hilfeplanung stattfinden soll
Ein Clearing wird in der Regel von zwei Fachkräften in Co-Arbeit durchgeführt. Sie werden auf der Basis des „Reflecting Teams“ in der Familie tätig. Dabei richtet sich die Zusammensetzung des Co-Teams nach den Familienstrukturen und den Problemlagen.
Spezialangebot: Elterncoaching
Ziel ist es, den Eltern Informationen und Beratung zu geben zu spezifischen Erziehungs- und Beziehungsthematiken sowie zu Alltagskompetenzen, um ihr Selbstvertrauen als Erziehungsverantwortliche zu stärken und ihnen zu vermitteln, wie sie ihre Erziehungsfunktion und Verantwortung wieder/besser übernehmen können. Mit den Eltern gemeinsam werden die in der Hilfeplanung benannten Ziele in wöchentlichen Sitzungen Schritt für Schritt bearbeitet, indem nach Ursachen geforscht wird, aktuelle Lösungsstrategien erforscht und ggf. überarbeitet bzw. alternative Lösungsstrategien sowie alternative Verhaltensweisen und Strategien erarbeitet werden, die dann in den Alltag integriert werden sollen. Dazu werden Aufgaben erarbeitet, die die Familie bis zum nächsten Termin trainiert. In der nächsten Sitzung werden die Umsetzung überprüft, Stolpersteine benannt und Korrekturen vorgenommen.
Unser Ansatz sieht vor, dass es sinnvoller ist, einige wenige Ziele in differenzierten kleinen Schritten zu bearbeiten als eine große Anzahl an Zielen. Wir gehen davon aus, dass die erarbeiteten Strategien, sind sie einmal eingeübt, sich auf andere Ziele übertragen lassen.
Anwendung findet das Elterncoaching bei folgenden Themenbereichen:
- Erziehungs- und Beziehungsthematiken innerhalb der Familie,
- Alltagskompetenzen.
Spezialangebot: Mobiles Krisen Team
Dieses Angebot nach § 31 SGB VIII richtet sich an Familien in akuten Krisensituationen, bei denen das Jugendamt einschätzt, dass eine Deeskalation der Krise wahrscheinlich und somit das Kindeswohl gesichert ist. Ziel ist der Erhalt des Familiensystems unter der Voraussetzung der Gewährleistung des Kindeswohls.
Innerhalb von 2-3 Stunden ist ein Co-Team vor Ort, leistet Unterstützung und leitet notwendige Schritte und Maßnahmen ein.
Des weiteren bietet das Mobile Krisen Team zwei Formen des Clearings an:
a. Clearing im Anschluss an eine akute Krisensituation,
b. Clearing zur Fremdunterbringung ohne vorangegangene Krisensituation.
Dieses Angebot wird in Mitte, speziell Region Moabit-West/Moabit-Ost in Kooperation mit den Trägern Compass gGmbH, Ev. Klubheim für Berufstätige e.V., Jugendwohnen im Kiez gGmbH und Trialog e.V. durchgeführt.
Betreuungshilfe § 30 SGB VIII
Mögliche Themenbereiche sind u. a.: Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisen, altersgemäße Verselbständigung und Loslösung von der Familie, schulische und berufliche Orientierung, Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten zur Überwindung von Entwicklungsproblemen oder zur Lösung von Konfliktsituationen.
Lerntherapeutische Betreuungshilfe § 30 SGB VIII
Neben der Einzelarbeit mit dem Kind/Jugendlichen gehören zur lerntherapeutischen Förderung die Zusammenarbeit mit den Eltern und ein regelmäßiger Austausch mit der Schule.
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche, denen es schwer fällt zu lesen, zu schreiben, zu rechnen, aufmerksam zu bleiben, sich zu konzentrieren, ohne Hilfe die schulischen Aufgaben zu bewältigen und die trotz Übens schlechte Noten schreiben, trotz Hilfe ewig für die Hausaufgaben brauchen und sich als Versager_innen fühlen und deren Eltern es schwer fällt gelassen zu bleiben, sich nicht hilflos zu fühlen und nicht wütend auf ihr Kind, die Schule oder sich selbst zu werden.
Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII
In der Sozialen Gruppenarbeit mit lerntherapeutischem Schwerpunkt bietet FOKUS e.V. für männliche Jugendliche im Alter von 9–13 Jahren Hilfe und Unterstützung an bei:
- Lernschwierigkeiten und Schulproblemen,
- Verhaltensauffälligkeiten in Gruppenkontexten wie z.B. Aggression, manipulatives Verhalten, Rückzug,
- Konflikten innerhalb der Familie,
- Konflikten mit Gleichaltrigen,
- Selbstwertproblemen.
Unsere Ziele sind einerseits die Förderung und Entwicklung von sozialer Kompetenz: gegenseitige Akzeptanz, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Kompromissfähigkeit, positives Selbstbild, angemessener Umgang mit Stärken und Schwächen und ein Regelbewusstsein. Und andererseits geht es um den Erwerb von Lernkompetenz: Lernmotivation, Lerntechniken, angstfreies Lernen, Konzentrationsfähigkeit und schulische Integration.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern und die Auseinandersetzung mit der Familiensituation sind zentrale Bestandteile der Sozialen Gruppenarbeit über die eigentlichen Gruppentermine hinaus. Dazu führen wir regelmäßige Eltern- und Familiengespräche.
Außerdem halten wir engen Kontakt zu den jeweiligen Schulen und Lehrer_innen.
Unsere Soziale Gruppenarbeit findet in der Stephanstr. 5 in 10559 Berlin statt.
Bei Bedarf bieten wir Soziale Gruppenarbeit zu weiteren thematischen Schwerpunkten wie z.B. für Trennungs- und Scheidungskinder oder für übergewichtige Kinder und Jugendliche an.
Betreuter Umgang § 18.3 SGB VIII
Kinder tragen Anteile beider Eltern in sich, die zur Identitätsfindung integriert werden müssen. Dazu müssen sie die Möglichkeit haben, ein realistisches Bild von ihren Elternteilen zu entwickeln. Dies ist nur durch Kontakt und Auseinandersetzung möglich. Wir beraten und unterstützen:
- bei nachhaltigen Beziehungsstörungen zwischen den Eltern, in deren Folge der Umgang mit dem Kind immer wieder verhindert wird,
- bei bereits eingetretener Entfremdung nach längerer Kontaktunterbrechung/Fremdunterbringung, um die persönliche Beziehung zum Kind wiederherzustellen/aufrechtzuerhalten,
- bei belasteten Eltern-Kind-Beziehungen (durch Erleben von Gewalt in der Familie, Alkohol-/Drogenmissbrauch, psychische Erkrankungen der Eltern etc.), um Abwehr gegen einen Umgang abzubauen und die Beziehungen evtl. erneut herzustellen,
- um einem Kindesentzug durch einen Elternteil vorzubeugen.
Kindern wird Schutz und Unterstützung gegeben bei:
- der Verarbeitung erlittener seelischer Verletzungen,
- dem Abbau von Existenz- und Verlustängsten,
- der Identitätsfindung,
- Loyalitätskonflikten,
- Schuldgefühlen in Bezug auf die Trennung der Eltern.
Den Kindern möchten wir Gelegenheit geben, die in der Trennungssituation sowie in den Besuchskontakten gemachten Erfahrungen im Rahmen von Nachgesprächen und/oder in Kindergruppen zu bearbeiten.
Die konkrete Ausgestaltung der Besuchskontakte wird gemeinsam mit den Eltern erarbeitet. Mit den Mitarbeitern der zuständigen Jugendämter streben wir eine enge Zusammenarbeit an, wobei wir aufgrund des vorgegebenen Settings nicht gutachterlich tätig werden.
Spezialangebot: BU–Clearing § 18.3 SGB VIII
Lerntherapie § 35a SGB VIII
Lerntherapie ist eine spezielle pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen. Unsere Schwerpunkte liegen auf umschriebenen Lese-Rechtschreib-Störungen und auf Rechen-Störungen. Unsere Mitarbeiter_innen Frau Kurth und Herr Hofmann sind ausgebildete Lerntherapeut_innen.
Wir bieten die Lerntherapie in folgenden Settings an:
- Lerntherapie nach § 35a SGB VIII,
- Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII mit lerntherapeutischer Förderung,
- Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII mit Schwerpunkt Lernen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII
Durch die Ablösung aus dem Elternhaus und die gleichzeitig immer wichtiger werdende Außenorientierung sind in dieser Altersgruppe die Eltern oft nicht mehr die gewünschten Ansprechpartner. Hier macht es Sinn, den Jugendlichen/jungen Volljährigen eine neutrale Fachkraft zur Seite zu stellen. Der / die Jugendliche bzw. junge Volljährige erhält die Möglichkeit, mit Hilfe der Fachkraft und unter Berücksichtigung seines aktuellen Lebenskontextes seine Lebenssituation zu analysieren. Sowohl die Dauer der Hilfe als auch der Stundenumfang pro Woche orientieren sich am Problem und den individuellen Zielsetzungen. In krisenhaften Situationen hat es sich allgemein bewährt, zu Beginn der Hilfe eine intensivere wöchentliche Betreuungszeit anzustreben (10-12 Stunden pro Woche). Je nach Fortschritten kann die Hilfe dann langsam reduziert werden.
Familientherapie § 27.3 SGB VIII
Wir verstehen die Aufsuchende Familienberatung als eine Form des ambulanten Hilfsangebots. Es wird den jeweiligen Familien überlassen, dieses spezielle Angebot anzunehmen. Grundsätzlich ist die Bereitschaft der Eltern wichtig, sich auf der Eltern- bzw. auf der Paarebene mit der familiären Situation auseinander zu setzen und die Probleme nicht ausschließlich auf das Kind/die Kinder zu reduzieren.
Die Aufsuchende Familienberatung ist insbesondere indiziert bei:
- der Beratung von Familien in krisenhaften Situationen im Sinne einer Krisenintervention,
- der Beratung von Adoptiv- und Pflegefamilien,
- der Abwendung von Fremdunterbringung,
- um eine adäquate Ablösung/Trennung zu ermöglichen, wenn eine Fremdunterbringung zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht verhindert werden kann, und um die Dauer der Fremdunterbringung zu reduzieren,
- zur Begleitung der Rückführung in die Familie, ggf. unterstützt durch betreuten Umgang.
Unser Ansatz ist es, den Familien (insbesondere den Eltern) behilflich zu sein, eigene Wege zur Lösung von Problemen zu finden. Die Eltern sollen die Erfahrung machen, dass sie im Bewusstsein der Entwicklung eigener Ressourcen durch ein aktives Handeln zur Verbesserung des familiären Zusammenlebens beitragen können.
In der Familientherapie werden positive Veränderungen und Entwicklungen der Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Familien angestrebt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Kommunikation zwischen den einzelnen Familienmitgliedern. Es wird ressourcen- und lösungsorientiert gearbeitet.
Frühe Hilfen
Bei den Frühen Hilfen geht es uns um die Förderung und Stärkung der Beziehungs- und Elternkompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und der Eltern und damit der Familie insgesamt.
Im Rahmen der Frühen Hilfen bieten wir u. a. Folgendes an:
- Kurse im Familienzentrum Moabit-Ost, z. B. Eltern-Kleinkind-Gruppen oder zu Themen wie Ernährung und Haushaltsführung,
- Projekte zu Themen wie Babysitterführerschein für Jugendliche und Freizeitgestaltung mit Familien,
- Hilfen nach dem SGB VIII
Unsere Angebote basieren auf einer multiprofessionellen Kooperation mit Kindertagesstätten, Familienhebammen etc. und arbeiten auf den Grundlagen der Hilfe zur Selbsthilfe und sozialräumlicher Vernetzung.
SGB XII (Sozialgesetzbuch)
Wir unterstützen behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Familien, damit sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen gefördert werden, um ihnen die Teilnahme an der Erfahrungswelt Gleichaltriger zu ermöglichen und die Entwicklung einer möglichst autonomen Lebensführung zu fördern.Betreuungsangebote:
- Entwicklungsbegleitung und -förderung,
- Durchführung heilpädagogischer Maßnahmen,
- Förderung der Selbständigkeit und Alltagskompetenz,
- Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Förder- und Therapieangebote,
- Schulische Unterstützung,
- Freizeitgestaltung, Teilnahme an Freizeitangeboten des Trägers,
- Integration in das soziale Umfeld,
- Beratung der Eltern,
- Entlastung der Eltern.
Hierfür stellen wir ein Team von Sozialpädagogen_innen und Heilerziehungspflegern_innen zur Verfügung.
Weitere Informationen über Frau Krischok.
JGG (Jugendgerichtsgesetz)
Zielgruppe sind delinquente Jugendliche und junge Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, deren delinquentes Handeln sich aber noch nicht verfestigt hat. Sie erhalten Unterstützung und längerfristige individuelle Hilfestellung bei der Bearbeitung der Hintergründe ihrer Straftat.
Ziel ist es generell tatzeitnah auf straffälliges Verhalten dieser Jugendlichen und jungen Heranwachsenden zu reagieren, um weiteren Straftaten vorzubeugen und ein Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern. An folgenden Zielen soll gearbeitet werden:
- Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der Straftat,
- Förderung und Erweiterung sozialer und emotionaler Handlungskompetenzen,
- Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme in Bezug auf die eigene Lebensführung,
- Erarbeiten von neuen Lebensperspektiven,
- Entwicklung von alternativen Lösungsstrategien,
- Entwicklung einer eigenverantwortlicher Alltagsgestaltung,
- Eigenverantwortliche Bewältigung von Krisen,
- Aufbau eines stabilen Netzwerkes,
- Förderung der Wahrnehmung eigener und fremder Gefühle und Bedürfnisse,
- Erlernen von gewaltfreien Konfliktlösungen,
- Akzeptanz von Grenzen,
- Umgang mit Emotionen und stressauslösenden Faktoren,
- Aggressionsabbau und Erlernen von Frustrationstoleranz
Folgende Methoden und Arbeitsweisen werden angewendet:
- individuelle Hilfestellung in Form von Einzelgesprächen,
- sozialpädagogischer Schwerpunkt,
- Orientierung an den Ressourcen der Einzelnen,
- b. B. bei familiären Problemen einzelne Familiengespräche,
- Grundlage ist eine systemische Sichtweise,
- Beziehungsarbeit,
- Motivationsarbeit
Je nach Angebot differiert der Umfang der Betreuungsstunden.